
Der Kauf oder Verkauf eines Kunstwerks sollte stets schriftlich erfolgen. Bedingt durch das Kulturgüterrückgabegesetz und die weiteren gesetzlichen Anforderungen kann im Gegenstaz zu früher ein Kaufvertrag nicht mehr ohne Schriftform erfolgen. Der Musterkaufvertrag dient als Grundlage und Muster hierfür, er kann jedoch keine rechtliche Beratung ersetzen und nicht den Individuelfall erfassen.
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